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Produktionsleitbild:
die Produkte so naturbelassen wie nur möglich

Die Kernkompetenz unserer Produktmarke Rabenhorst liegt in der Herstellung purer Direktsäfte aus erster Pressung, auch Muttersäfte genannt. In diesen Muttersäften befinden sich ausschließlich die ursprünglichen, fruchteigenen Bestandteile der verarbeiteten Frucht. Aufgrund der schonenden Verarbeitung bleibt eine Vielzahl an natürlichen Inhaltsstoffen erhalten. Zudem zeichnen sie sich durch einen hohen Anteil natürlicher Trubstoffe aus. Rabenhorst Säfte werden weder mit Gelatine, Fischblase noch mit Eiklar geklärt. Sofern ein Entfernen des Trubes technologisch unabdingbar ist, geschieht dies durch mechanische Separation.

Auch unsere Rotbäckchen Säfte werden aus Direktsäften mit viel Sorgfalt hergestellt, wofür wir nur die allerbesten Zutaten verwenden. Die hochwertigen Nahrungsergänzungsmittel basieren auf natürlichen Zutaten, die mit wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen ergänzt werden. Unsere Rotbäckchen Produkte können eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung ergänzen. Wichtige Nährstoffe sind sinnvoll kombiniert und dosiert. Die enthaltenen Fruchtsäfte werden ohne Konzentrate, sondern ausschließlich aus hochwertigen Direktsäften hergestellt. Auch bei den Rotbäckchen Säften kommen keine Gelatine oder andere tierische Stoffe zur Klärung zum Einsatz.

Höchster Anspruch an Produktsicherheit und Hygiene

Angefangen vom Rohwareneingang über die Kelterung der Früchte und die Abfüllung der Säfte in Glasflaschen bis zur Auslieferung der Produkte werden kontinuierlich strenge Kontrollen durchgeführt. Dies gilt sowohl für Roh-, Halb- und Fertigware als auch für die Verpackungsmaterialien. In unserer Produktion gelten daher strenge Hygieneanforderungen und während des Transports muss sichergestellt werden, dass die Ware keinen Schaden nimmt und eindeutig identifizierbar bleibt.

Unser Unternehmen wird einmal jährlich nach einem international anerkannten Standarddurch eine unabhängige Zertifizierungsstelle auditiert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Lebensmittelsicherheit und der Qualität der Verfahren und Produkte. Darüber hinaus führen wir Risikoanalysen nach dem für lebensmittelherstellende Unternehmen gesetzlich vorgeschriebenen HACCP-Konzept (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points) durch. Dabei wird der gesamte Produktionsablauf von der Rohware bis zur Verwendung beim Endverbraucher auf gesundheitliche Gefährdungen überprüft.

Nachhaltigkeit

Uneingeschränkte Transparenz und Glaubwürdigkeit

Für uns endet die Verantwortung für eine kompromisslose Produktqualität nicht mit der Produktion und dem Vertrieb einwandfreier und sicherer Produkte. Sie umfasst insbesondere auch eine transparente und allumfassende Produktkommunikation, die sich neben Verbrauchern auch an Handelspartner sowie Fachkräfte aus dem Bereich der Ernährungsberatung, an Apotheken, Ärzte sowie Hebammen und deren Verbände richtet.

Es ist uns ein großes Anliegen, Verbraucher transparent und auch für Laien nachvollziehbar über unsere Produkte, deren Inhaltsstoffe und Nährwerte zu informieren. Mit unserer Kennzeichnungspolitik stellen wir sicher, dass die Verbraucher selbstbestimmt und informiert entscheiden können. Wir geben allumfassend und auf verschiedenen Kanälen Auskunft über die Nährwerte und Inhaltsstoffe unserer Produkte und tun dies weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Bezug auf Inhaltsstoffe, Nährwerte sowie gesundheitsbezogene Angaben gibt in Europa der Gesetzgeber durch ein strenges Lebensmittelrecht vor. Zentrales Instrument ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die zahlreichen und detaillierten Vorgaben, etwa zur Mindestschriftgröße für eine bessere Lesbarkeit oder zur Nährwertkennzeichnung umfasst. Auch für die Verwendung der gesundheitsbezogenen Angaben, die auf zahlreichen Produkten der Produktmarken Rabenhorst und Rotbäckchen zu finden sind, befolgen wir strikt und vollumfänglich die geltende Rechtsprechung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) für Lebensmittel legt die europaweit einheitlichen Anforderungen fest.