Unternehmen sind gemäß der Whistleblower Richtlinie der EU und der
entsprechenden Umsetzung in nationales Recht mit dem Hinweisgeberschutz-
Gesetz (HinSchG) verpflichtet, ein unternehmensweites Hinweisgeber-System
einzurichten. Hierüber können Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten,
Geschäftspartner und andere Personen Verstöße gegen Gesetze und interne
Regelungen melden, auf Wunsch auch anonym.
Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über
tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung
solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich
erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder
gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch zu 100%
anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und
schützenswert behandelt. Über den nachstehenden Link gelangen Sie auf die Startseite des Hinweisgeber-Systems von Haus Rabenhorst.
Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zur Nutzung.