Haus Rabenhorst Hinweisgeber-Portal

Unternehmen sind gemäß der Whistleblower Richtlinie der EU und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht mit dem Hinweisgeberschutz- Gesetz (HinSchG) verpflichtet, ein unternehmensweites Hinweisgeber-System einzurichten. Hierüber können Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und andere Personen Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen melden, auf Wunsch auch anonym.

 

Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten

Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Über den nachstehenden Link gelangen Sie auf die Startseite des Hinweisgeber-Systems von Haus Rabenhorst. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zur Nutzung.