Fruchtnektar besteht aus Fruchtsaft oder Fruchtmark angereichert mit Wasser und Zuckerarten oder Honig. Nektar muss, je nach Fruchtart, einen Mindest-Fruchtgehalt von 25% bzw. 50% vorweisen. Besonders sehr saure Früchte oder Früchte mit viel Fruchtfleisch werden zu Nektar verarbeitet, um die gewohnte Saft-Konsistenz zu erzielen. Unsere Rabenhorst Nektare haben immer einen höheren Fruchtgehalt als gesetzlich vorgeschrieben.