Ein Fruchtsaftgetränk ist ein Getränk auf Wasserbasis, das Fruchtsaft als geschmacksgebende Zutat enthält. Ein Fruchtsaftgetränk hat einen Fruchtgehalt von mindestens 6 bis 30%, abhängig von der Fruchtart und darf außerdem Zuckerarten, Kohlensäure, Mineralien, Vitamine, Aromen und sonstige Zusatzstoffe enthalten. Fruchtsaftgetränke dürfen keinen Alkohol enthalten. Fruchtsaftgetränke gehören zu den Erfrischungsgetränken und werden nicht in der Fruchtsaftverordnung, sondern in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke geregelt. Haus Rabenhorst stellt selber keine Fruchtsaftgetränke her.